Frequently Asked Questions
Ich habe mein Studium an einer anderen Hochschule in einem anderen Studiengang begonnen. Kann ich zu Mikrosystemtechnik an die HTW Berlin wechseln? Was muss ich beachten?
Ein Wechsel ist möglich. Dabei werden bereits erbrachte und vergleichbare Studienleistungen anerkannt. Anrechenbare, endgültig nicht bestandene Studien- und/
oder Prüfungsleistungen schließen vom Weiterstudium aus. Die Bewerbung erfolgt online. Ergänzende Unterlagen müssen bis zum 15. Januar für das Sommersemester und bis zum 15. Juli für das Wintersemester eingereicht werden. Weitere Informationen zum Hochschulwechsel finden Sie auf den Webseiten der HTW.
Kann ich von einem anderen Studiengang an der HTW zur Mikrosystemtechnik wechseln?
Ja, wobei die gleichen Randbedingungen wie bei FAQ 1 gelten. Empfehlenswert ist, im Vorfeld die Sprechstunde des Studienfachberaters aufzusuchen und sich detailliert beraten zu lassen. Als Studienfachberater für Mikrosystemtechnik fungiert Prof. Dr. Bernd Hagen.
Was muss ich bei einem Studiengangwechsel beachten?
Sie müssen sich online bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar für das Sommersemester und am 15. Juli für das Wintersemester. Zusätzlich müssen ergänzende Bewerbungsunterlagen (z.B. Leistungsnachweise) eingereicht werden.
Ich habe z.B. im Studiengang Nachrichtentechnik das Lehrgebiet Mathematik endgültig nicht bestanden. Kann ich trotzdem in den Studiengang Mikrosystemtechnik wechseln?
In diesem konkreten Fall: Nein. Grundsätzlich gilt: Anrechenbare, endgültig nicht bestandene Studien- und/oder Prüfungsleistungen schließen vom Weiterstudium, auch in einem anderen Studiengang, aus.
Kann ich mir Lehrveranstaltungen anrechnen bzw. anerkennen lassen?
Ja. Studien- und Prüfungsleistungen werden "von Amts wegen" angerechnet, das heißt mit Ihrer Bewerbung für einen Studiengang setzen Sie automatisch ein Anrechnungsverfahren in Gang, bei dem geprüft wird, ob und in welchem Fachsemester
Sie bei uns studieren können.
Wie wird mit bisherigen Fehlversuchen verfahren? Werden diese auch angerechnet? Beginnt der "Fristablauf" wieder neu?
Bisherige Prüfungsleistungen werden "von Amts wegen" angerechnet, d.h. auch Fehlversuche. Das betrifft ebenso die Anzahl, d.h. der "Fristablauf" beginnt nicht von vorn.