Ordnungen
Alle Ordnungen werden in Form von Amtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht.
Prinzipiell gilt für Sie die Ordnung, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation gültig war. Es ist jedoch auch möglich, dass eine nachfolgende Ordnung rückwirkend für Sie Geltung erlangt. Den konkreten Geltungsbereich finden Sie in der Ordnung selbst. Bei Fragen zu den Ordnungen wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfungsausschuss.
Nummer | Name des amtlichen Mitteilungsblattes | Download |
47/07 | Vorbildungs-, Auswahlverfahrens, Studien- und Prüfungsordnung | |
60/07 | Anlage 4a und 4b der Prüfungsordnung | |
18/08 | Änderung der Vorbildungs-, Auswahlverfahrens- und Studienordnung | |
25/08 | Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge |
