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Abschlussarbeiten - Allgemeines
Hier finden Sie allgemeine Hinweise zu den Abschlussarbeiten der Studiengänge "Umwelttechnik/Regenerative Energien" (UT/RE) und "Regenerative Energiesysteme" (RESY). Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer oder einen unserer Ansprechpartner.
Mit der Diplomarbeit bearbeitet der/die Studierende selbstständig eine ingenieurtechnische Aufgabenstellung. Diese kann an der HTW oder extern in einem Betrieb/einer Institution angefertigt werden, gerne auch im Ausland. Die Diplomarbeit ist gemäß Rahmenprüfungsordnung so zu gestalten, dass sie in der Regel eine Bearbeitungsdauer von drei Monaten nicht überschreitet. In begründeten Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit auf bis zu sechs Monate festgesetzt werden.
Die Diplomarbeit wird mit einem Kolloquium abgeschlossen, in dem die geleisteten Arbeiten präsentiert werden. Der Kandidat oder die Kandidatin erhält Gelegenheit, die Arbeitsergebnisse darzustellen und stellt sich anschließend einer Diskussion mit den Mitgliedern der Prüfungskommission der Diplomarbeit über das bearbeitete Thema und angrenzende Gebiete bzw. Grundlagenfächer, die im Studium behandelt wurden.
Die Note der Diplomarbeit geht mit 25%, die der Diplomverteidigung (Kolloquium) mit 15% in die Gesamtnote ein. Insgesamt macht das Diplomsemester somit 40% der Abschlussnote aus. Einzelheiten zur Zulassung, Durchführung und Beurteilung der Diplomarbeit und zum abschließenden Kolloquium regelt die Rahmenprüfungsordnung der HTW.
Im Diplomandenseminar im 7. Studiensemester werden die Studierenden auf formale und inhaltliche Aspekte bei der Durchführung der Diplomarbeit vorbereitet.
Die Bachelorarbeit führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss, der international anerkannt ist. Darum werden für Bachelorarbeiten in diesem Studiengang Leistungen gefordert, die diesen Ansprüchen gerecht werden.
Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer alle Lehrveranstaltungen der ersten fünf Studienplansemester des Bachelorstudiums Regenerative Energiesysteme erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Zulassung kann auch erfolgen, wenn bis zu drei Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von bis zu 8 SWS noch nicht erfolgreich abgeschlossen sind und deren erfolgreicher Abschluss im 6. Studienplansemester möglich und zu erwarten ist.
Die für die Bachelorarbeit vorgesehene Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Die Bachelorarbeit wird im Anschluss an das 12-wöchige Praxisprojekt erstellt. Sie umfasst die wissenschaftliche Aufbereitung und Darstellung des Projektes aus der fachpraktischen Tätigkeit.
Die Bachelorarbeit wird mit einem Kolloquium abgeschlossen, in dem die geleisteten Arbeiten präsentiert werden. Der Kandidat oder die Kandidatin erhält Gelegenheit, die Arbeitsergebnisse darzustellen und stellt sich anschließend einer Diskussion mit den Mitgliedern der Prüfungskommission der Bachelorarbeit über das bearbeitete Thema. Die Bachelorarbeit geht mit 15 %, das Kolloquium mit 10 % in die Gesamtnote des Bachelorstudienganges ein.
Die Masterarbeit führt zu einen hochwertigen international anerkannten Abschluss, der in zahlreichen Ländern zur Promotion berechtigt. Darum werden für Masterarbeiten in diesem Studiengang Leistungen gefordert, die diesen Ansprüchen gerecht werden.
Die Masterarbeit soll zeigen, ob der Kandidat oder die Kandidatin in der Lage ist, in einem vorgegebenem Zeitraum eine Aufgabe aus einem gewählten Fachgebiet der Regenerativen Energiesysteme einschließlich der Grenzgebiete nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen des Fachs selbständig zu bearbeiten.
Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer alle Lehrveranstaltungen der ersten drei Studienplansemester des Masterstudiums Regenerative Energiesysteme erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Zulassung ist auch möglich, wenn bis zu drei Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von bis zu 8 SWS noch nicht erfolgreich abgeschlossen sind und der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen im 4. Studienplansemester möglich und zu erwarten ist.
Die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit in der Regel 12 Wochen. Der Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit darf nur aus begründetem Anlass auf maximal 30 Wochen verlängert werden. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Masterarbeit sind so zu begrenzen, dass die Frist der Bearbeitungszeit eingehalten werden kann.
Die Masterarbeit wird mit einem Kolloquium abgeschlossen, in dem die geleisteten Arbeiten präsentiert werden. Der Kandidat oder die Kandidatin erhält Gelegenheit, die Arbeitsergebnisse darzustellen und stellt sich anschließend einer Diskussion mit den Mitgliedern der Prüfungskommission der Masterarbeit über das bearbeitete Thema. Das Kolloquium soll 60 Minuten nicht überschreiten. Das Kolloquium wird bei der Bewertung der Masterarbeit berücksichtigt. Die Masterarbeit geht mit 40 % in die Gesamtnote des Masterstudienganges ein.
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