Der Fachbereichsrat ist das Gremium der Akademischen Selbstverwaltung auf Fachbereichsebene. Er berät und entscheidet über
- die Studienordnungen,
- die Vergabe von Finanzmitteln,
- andere wichtige Fragen, die Forschung und Lehre im Fachbereich betreffen.
Der Fachbereichsrat hat 13 gewählte Mitglieder: sieben Professorinnen und Professoren, zwei Studierende, zwei akademische sowie zwei sonstige Beschäftigte.