Prüfen

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Thema Prüfungsform, Notenvergabe und -eintragung sowie Antworten auf häufig gestellte Frage.

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Modulprüfung - Form und Inhalt

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer_m Modulverantwortlichen nach der vorgegebenen Prüfungsform für Ihr Modul.

Näheres zu den grundsätzlichen Prüfungsformen (schriftlich, mündlich, modulbegleitend) können Sie in der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung nachlesen. Am leichtesten lesbar ist die jeweils aktuelle, nichtamtliche Lesefassung: Rahmenordnungen (htw-berlin.de).

Zu Beginn des Moduls müssen Sie den Studierenden alle Prüfungsbedingungen (Prüfungsvoraussetzungen, Prüfungsform, …) bekannt geben.

Prüfungstermine

Zu Beginn des Moduls müssen Sie den Studierenden alle Prüfungsbedingungen (Prüfungsvoraussetzungen, Prüfungsform, …) bekannt geben. Bei dieser Gelegenheit sprechen Sie bitte auch über Terminmöglichkeiten für die Prüfung im 1. Prüfungszeitraum.

Für Klausuren werden den Studierenden zwei Prüfungszeiträume angeboten, die Termine für das jeweilige Semester finden Sie im akademischen Kalender. Die Prüfungszeiträume liegen am Ende der Vorlesungszeit (1. Prüfungszeitraum) sowie am Ende der vorlesungsfreien Zeit (2. Prüfungszeitraum).

Erster Prüfungszeitraum: Bitte teilen Sie der Fachbereichsverwaltung Ihren mit den Studierenden abgestimmten Terminvorschlag umgehend nach der ersten Veranstaltung schriftlich mit. Anschließend werden Terminkonflikte geprüft und die endgültigen Termine durch die Fachbereichsverwaltung an Sie kommuniziert.

Zweiter Prüfungszeitraum: Diese Prüfungstermine werden zentral von der Fachbereichsverwaltung geplant. Die Eintragung der Prüfungstermine im LSF erfolgt fristgerecht zum Beginn der Prüfungsanmeldung.

Änderung eines Prüfungstermins: Sobald die Anmeldungen für die Prüfungen durch die Studierenden begonnen hat, können die Prüfungstermine NICHT mehr verändert werden. Einen Überblick über die Belegungsphasen finden Sie auf der Startseite des LSF. In Ausnahmefällen kann ein Termin verlegt werden, wenn alle zu dem Zeitpunkt bereits angemeldeten Studierenden der Terminveränderung SCHRIFTLICH zustimmen. Bitte gehen Sie in diesem Ausnahmefall zunächst mit einer Anfrage auf die Lehrplanung zu.

Anwesenheitserfassung zu Prüfungsbeginn

Vor der Prüfung drucken Sie bitte die Liste der Teilnehmenden über das LSF aus:
LSF -> Rolle „Prüfer“ -> Notenvergabe -> Liste aller Teilnehmenden.

Die zum Termin erschienenen Studierenden müssen auf dieser Liste ihre Prüfungsfähigkeit durch Unterschrift bestätigen und ihre Studierendenausweise vorlegen. Nach erfolgter Unterschrift kann die Prüfung nicht mehr abgebrochen werden. Es kann auch keine nachfolgende Krankschreibung eingereicht werden. Jeder Abbruch gilt als „nicht bestanden“.

Ein „nicht Erscheinen“ zur Prüfung trotz erfolgter Anmeldung hat hingegen keine Konsequenzen, in diesem Fall ist auch kein ärztliches Attest notwendig.

Nach erfolgter Überprüfung der Studierendausweise und der Unterschrift bzgl. der Prüfungsfähigkeit der Anwesenden kann die Prüfung begonnen werden.

Modulnoten berechnen

Auszug aus der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (Lesefassung WS22/23) §14:

Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn die Modulnote auf mindestens „ausreichend" (4,0) lautet oder das Modul als „mit Erfolg“ (mE) bewertet worden ist. Mit Ausnahme des Fachpraktikums werden alle Module differenziert, das heißt mit Noten bewertet.

Besteht eine Modulprüfung gemäß [...] aus mehreren Prüfungskomponenten, so wird die Modulnote aus den Leistungsbeurteilungen für die einzelnen Komponenten gemittelt, wobei die Gewichtung der einzelnen Teilnoten in der Modulbeschreibung auszuweisen ist.

Dabei wird die Modulnote auf die zweite Stelle hinter dem Komma durch Abschneiden berechnet und auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma gemäß der Notenskala [...] kaufmännisch gerundet. Ergibt sich bei der Berechnung ein Zahlenwert, der exakt zwischen zwei Noten liegt, so ist die bessere Note zu vergeben.

Durch die Mittelbildung kann die Modulprüfung insgesamt bestanden sein, auch wenn einzelne Teilleistungen mit der Note 5,0 oder weniger als der Hälfte der erreichbaren Punktzahl bewertet wurden. Zielen verschiedene Prüfungskomponenten eines Moduls auf die Überprüfung verschiedener Kompetenzen ab (z.B. praktische Laborübung und theoretische Prüfung), so kann im Ausnahmefall in der Prüfungsordnung festgelegt werden, dass alle Komponenten bestanden sein müssen.

Bitte teilen Sie Ihren Studierenden die Notenbildung zu Beginn eines jeden Semesters mit.

Relative PunktebewertungNoteNote (ger.)Bewertung
95 bis 100 %1.01.0sehr gutEine hervorragende Leistung
90 bis unter 95 %1.3
85 bis unter 90 %1.72.0gutEine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
80 bis unter 85 %2.0
75 bis unter 80 %2.3
70 bis unter 75 %2.73.0befriedigendEine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
65 bis unter 70 %3.0
60 bis unter 65 %3.3
55 bis unter 60 %3.74.0ausreichendEine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
50 bis unter 55 %4.0
weniger als 50 %5.05.0nicht ausreichendEine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt

Notenverbuchung und Notenlisten

Nach Abschluss der Modulprüfungen müssen die Noten fristgerecht im LSF eingetragen werden. Anleitungen dafür finden Sie auf der Seite des HRZ und in der Mediathek. Die Notenliste kann auch als Excel-Sheet importiert werden.

Die Fristen für den Eintrag der Noten finden Sie, wie die meisten Termine, auf der Startseite des LSF.

Notenverbuchung bei nicht zur Prüfung erschienenen Studierenden: Generell werden KEINE Krankschreibungen an der HTW eingefordert. Für alle nicht zur Prüfung erschienenen Studierenden gilt die Prüfung als „nicht unternommen“, das Feld für die Notenvergaben wird LEER gelassen, das „nicht Erscheinen“ hat keine weiteren Konsequenzen. Höfliche Studierende melden sich im Vorfeld formlos per Mail ab: dieser Umgang kann auch durch die/den Unterrichtenden angeregt werden.

Die Notenlisten aus dem LSF werden Online verbucht, im Regelfall ist damit der Vorgang abgeschlossen.

Weitere Schritte sind NUR IN 3 FÄLLEN nötig:

Zusätzlich als Scan / PDF von Ihrer HTW-Mailadresse müssen die Listen NUR DANN verschickt werden, wenn

  • eine händische Änderung von Ihrer Seite aus erfolgt ist (z.B. zusätzliche Studierende auf die Liste eingetragen, Noten NACH Verbuchung verändert)
  • Sie eine manuelle Notenliste vom Studierenden-Management erhalten habe
  • wenn ein „Nicht bestanden“ aufgrund eine Täuschungsversuches vergeben wurde. Bitte mit „Täuschungsversuch“ auf der Liste kennzeichnen.

Unterschreiben Sie bitte die veränderte / manuell erstellte Liste. Scans reichen beim Versenden aus. Verzichten Sie bitte auf das Versenden von Papier. Der Versand ist nur vom HTW-E-Mail-Account erlaubt (Datenschutz, Authentifizierung).

Senden Sie die Datei bitte an die für den jeweiligen Studiengang zuständige Sachbearbeiterin des zentralen Studierenden-Managements.

Ausnahme: Sollte sich ein_e Studierende_r in im letzten Versuch befinden, ist dies in der jeweiligen Notenliste durch den Vermerk "Zweitkorrektur" gekennzeichnet. Wenn auch dieser letzte Versuch von Ihnen mit "nicht ausreichend" bewertet wurde, geben Sie bitte zur Durchführung der Zweitkorrektur die entsprechende Klausur zusammen mit der Notenliste in der Fachbereichsverwaltung ab.

Sollten Sie Leistungsnachweise für einzelne Studierenden ausstellen wollen, kontaktieren Sie vorab bitte die Fachbereichsverwaltung. Einzelnachweise müssen generell in der Fachbereichsverwaltung eingereicht werden, und können NICHT den Studierenden direkt ausgehändigt werden.

Bitte beachten: Die fristgerechte Abgabe ist sowohl für die Studierenden als auch für Sie wichtig. Die Studierenden können nur wenn die Noten fristgerecht eingetragen sind, weiterführende Module belegen oder sich beispielsweise zur Bachelor-/Masterarbeit anmelden. Für Sie ist die Prüfungsabrechnung an die Abgabe der Notenlisten gebunden.